Wespennest entfernen Benningen am Neckar: Volk bestimmen, Weg abstimmen
Erst bestimmen, dann entscheiden.
Summt es am Rollladenkasten, oder fliegen Tiere an einer Mauerfuge ein und aus? Bevor ein Wespennest weichen darf, steht die Artfrage: Wespen dürfen mit vernünftigem Grund entfernt werden, Hornissen und Wildbienen sind besonders geschützt.
Diese Seite zeigt, woran Sie die Art erkennen, wie unser Team der ALL.EX Schädlingsbekämpfung GmbH am Nest arbeitet, was den Aufwand bestimmt und welche Regeln das Landratsamt Ludwigsburg für geschützte Arten nennt.
Ein Nest am Haus entdeckt: erste Einordnung in Kürze
- Muss jedes Nest weg?
- Nein, ein Nest ohne Störung kann oft bis zum Herbst hängen. Dann geben die Tiere es auf.
- Was gilt bis zum Termin?
- Ruhig bleiben, Abstand halten und das Einflugloch nicht berühren. Kinder und Haustiere bleiben dem Nestbereich fern.
- Und bei der Hornisse?
- Hornissen sind besonders geschützt. Ein Eingriff braucht eine Genehmigung der Naturschutzbehörde, danach siedeln wir das Volk um.
Wespe, Hornisse oder Wildbiene: die Arten sicher unterscheiden
Die Art verraten Größe, Färbung und der Ort des Nests. Wespen sind schwarz-gelb und bauen graue Nester aus papierartigem Material, oft im Rollladenkasten oder unter Dachziegeln. Hornissen sind deutlich größer und rotbraun-gelb gezeichnet. Wildbienen und Hummeln wirken pelzig und nisten häufig in Hohlräumen, Mauerfugen oder im Boden.
| Merkmal | Wespe | Hornisse | Wildbiene, Hummel |
|---|---|---|---|
| Aussehen | schwarz-gelb, schlank | deutlich größer, rotbraun-gelb | pelzig behaart |
| Schutzstatus | allgemein geschützt nach § 39 BNatSchG | besonders geschützt laut Anlage 1 BArtSchV | ebenfalls besonders geschützt laut BArtSchV |
| Möglicher Weg | Nest entfernen oder behandeln | umsiedeln nach Genehmigung | umsiedeln, Honigbienen zum Imker |
Welche Arten das Gesetz besonders schützt
Nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung sind die Hornisse (Vespa crabro) sowie alle heimischen Bienen und Hummeln besonders geschützt. Deutsche und Gemeine Wespe fallen laut Umweltbundesamt unter den allgemeinen Schutz und dürfen nur bei vernünftigem Grund bekämpft werden. Die Artbestimmung übernehmen wir vor jedem Eingriff, ein Foto aus sicherer Entfernung hilft bei der ersten Einordnung.
Stiche und Allergie nüchtern einschätzen
Wespenstiche sind nach Angabe des Umweltbundesamts normalerweise harmlos, können je nach Empfindlichkeit aber Quaddeln verursachen. Einige Menschen reagieren jedoch allergisch auf Wespen- und Bienenstiche, bei ihnen können lebensbedrohliche Reaktionen auftreten.
Ob ein Nest an Haustür, Terrasse oder Kinderzimmerfenster ein Grund zum Handeln ist, besprechen wir mit Ihnen. Maßgeblich sind die Art, die Lage und die Menschen im Haushalt. Wer von einer Allergie weiß, sagt uns das am besten gleich bei der Anfrage und klärt Notfallmaßnahmen mit der Hausarztpraxis.
Entfernen oder umsiedeln: so arbeiten wir am Nest
Wir bestimmen zuerst die Art und entscheiden dann gemeinsam mit Ihnen. Wespennester nehmen wir komplett ab oder behandeln sie gezielt. Bei Hornissen und anderen geschützten Arten klären wir die Genehmigung mit der Behörde und siedeln das Volk danach schonend um.
Vier Schritte bis zur Lösung
- Sie beschreiben Lage, Höhe und Flugbetrieb, gern mit Foto.
- Vor Ort prüfen wir Art, Größe des Volks und den Zugang zum Nest.
- Bei Wespen entfernen oder behandeln wir das Nest, Hornissen und Wildbienen siedeln wir nach Genehmigung um.
- Abschließend erklären wir, wie Sie neuen Nestbau an dieser Stelle erschweren.
Laut Stadt Heidelberg wird bei Hornissen zunächst ein Umsiedeln mit dem Nest versucht, eine Ausnahmegenehmigung ist in jedem Fall nötig. Honigbienen sind überwiegend Nutztiere, hier ziehen wir einen Imker hinzu. Zum Einsatz fahren wir in neutralen Autos ohne Aufschrift, die Kleidung ist unauffällig.
Grenzen der Selbsthilfe unter Dach und Rollladen
Am meisten helfen Sie, wenn Sie Abstand halten und das Nest in Ruhe lassen. Bei besonders geschützten Arten wie Hornisse und Wildbiene ist das Zerstören des Nests nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz verboten. Wespennester darf nach § 39 nur entfernen, wer dafür einen vernünftigen Grund hat.
Warum ein Eingriff am Wespennest in Eigenregie riskant ist
- Erschütterungen am Nest vermeiden, denn das Volk verteidigt sich
- Viele Nester sitzen tief in Hohlräumen und sind nur über eine Leiter erreichbar
- Fenster in Nestnähe geschlossen halten oder mit Fliegengitter sichern
- Gläser mit Saft oder Limonade auf der Terrasse abdecken
- Ein Foto aus sicherer Entfernung für die Einordnung aufnehmen
QuellenBundesamt für JustizBundesnaturschutzgesetz, § 44Bundesamt für JustizBundesnaturschutzgesetz, § 39Bundesamt für JustizBundesartenschutzverordnung, Anlage 1
Aufwand am Nest: welche Faktoren das Angebot prägen
Den Aufwand bestimmen vor allem die Art, die Größe des Volks, die Lage des Nests und der Weg dorthin. Konkrete Zahlen stehen erst im transparenten Angebot, das Sie nach Beratung oder Besichtigung bekommen.
Wespe oder geschützte Art
Umsiedeln braucht mehr Vorbereitung.
Lage und Höhe
Je höher das Nest, desto mehr Aufwand.
Größe des Nests
Große Völker brauchen mehr Schutz.
Termine und Nachkontrolle
Ein zweiter Besuch hängt vom Befund ab.
Die Beratung ist unverbindlich. Das Angebot erhalten Sie, bevor wir am Nest arbeiten.
Hornissenschutz gilt auch an Haus und Wohnung
Der Schutz der Hornissen endet in Benningen am Neckar nicht an der eigenen Hauswand. Nach dem Faltblatt des Landratsamts ist die Vernichtung von Hornissen und ihren Lebensräumen generell verboten, auch innerhalb von Ortschaften im Haus- und Wohnungsbereich.
Wer im Landkreis Ludwigsburg zu Hornissen am Haus berät
Wer zu Hornissen oder Wespen an Haus und Garten Fragen hat, wendet sich an die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Ludwigsburg. Soll ein Hornissennest aus Sicherheitsgründen weichen, stimmen wir die Umsiedlung mit ihr ab. Weitere Leistungen in der Gemeinde zeigt die Übersicht unserer Leistungen.
QuellenLandratsamt LudwigsburgFaltblatt Hornissen und WespenLandratsamt LudwigsburgHornissen und Wespen in Haus und Garten
Vier Meter Abstand: so verhalten Sie sich in der Nähe eines Wespennests
Bewegen Sie sich ruhig und halten Sie Abstand. Das Faltblatt der unteren Naturschutzbehörde rät, im Umkreis von vier Metern um ein Wespen- oder Hornissennest heftige, schnelle Bewegungen zu vermeiden und das Einflugloch nicht zu berühren.
Rasenmähen, Heckenschnitt oder Arbeiten auf der Leiter direkt am Nest verschieben Sie besser, bis die Art geklärt ist. Die Flugbahn vor der Öffnung bleibt frei, Gartenmöbel stellen Sie nach Möglichkeit außerhalb dieses Bereichs auf.
QuellenLandratsamt LudwigsburgFaltblatt Hornissen und Wespen
Asiatische Hornisse im Landkreis Ludwigsburg: melden statt eingreifen
Die invasive Asiatische Hornisse wurde laut Landratsamt bereits mehrfach im Landkreis Ludwigsburg gesichtet, Hinweise zur Meldung verlinkt es beim Umweltministerium und bei der LUBW. Nach Angabe der Stadt Heidelberg ist die Art meldepflichtig. Vermuten Sie ein solches Nest, melden Sie den Fund mit Foto und Fundort und greifen Sie nicht selbst ein.
QuellenLandratsamt LudwigsburgArtenschutzStadt HeidelbergWespen, Hornissen und Bienen
Ihre Fragen zu Nest, Stich und Flugzeit
An wen wende ich mich im Landkreis Ludwigsburg, wenn Hornissen am Haus nisten?
Anlaufstelle ist die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg. Ein Entfernen braucht ihre Genehmigung, die Umsiedlung übernehmen wir danach in Abstimmung mit ihr.
Wovon hängt der Aufwand ab, wenn wir ein Wespennest entfernen?
Er hängt vor allem von Art, Größe und Lage des Nests sowie vom Zugang ab. Nach Beratung oder Besichtigung erhalten Sie ein transparentes Angebot.
Von wann bis wann fliegen Wespen und Hornissen?
Nach Angabe der unteren Naturschutzbehörde beginnt die Saison Mitte bis Ende April und endet meist Anfang November. Laut Stadt Heidelberg gründen die überwinterten Königinnen zwischen März und April ein neues Volk.
Darf das Nest bis zum Herbst hängen bleiben?
Ja, wenn niemand gefährdet ist, kann es meist bleiben, denn im Herbst verlassen die Tiere ihr Nest, so das Umweltbundesamt. Den Winter überstehen nur die begatteten Jungköniginnen.
Entfernen Sie auch Nester von Wildbienen oder Honigbienen?
Nein, Wildbienen und Hummeln sind besonders geschützt, deshalb siedeln wir sie nur nach Genehmigung um. Bei Honigbienen ziehen wir einen Imker hinzu, weil sie überwiegend als Nutztiere gehalten werden.
Wer gibt den Auftrag, wenn das Nest an einem Mietshaus hängt?
Mieter informieren in der Regel zuerst Vermieter oder Hausverwaltung, die über den Auftrag entscheiden. Ob sich Kosten nach § 2 Nummer 9 BetrKV auf die Mieter umlegen lassen, entscheidet der Mietvertrag, eine Rechtsberatung ist dieser Hinweis nicht.
Nest gesehen? Beschreiben Sie uns, wo es hängt
Gern mit Foto. Beratung unverbindlich.
Stand: 6. November 2026 · Kontakt
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